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Sicher wollen Sie den Ruhestand in Ihren eigenen vier Wänden genießen. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, dafür das Kapital aus Ihrer Immobilie zu nutzen? Wir wissen, wie sehr Senioren an ihrem Zuhause hängen. Deshalb wollen wir Sie unterstützen, dort ein selbstbestimmtes Leben ohne finanzielle Sorgen zu führen. Mit einer Immobilienrente haben Sie die Chance dazu. Verlassen Sie sich dabei auf uns als Spezialisten.
Wir bei WEPRO sind Spezialisten für die Immobilienrente. Dabei arbeiten wir mit dem Markt- und Qualitätsführer für die Immobilienrente in Deutschland zusammen: der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG. Das Frankfurter Unternehmen kauft Ihr Haus oder Ihre Wohnung und kümmert sich um die Instandhaltung. Sie können lebenslang dort wohnen bleiben und erhalten regelmäßige monatliche Zahlungen, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Alles ist notariell abgesichert und Sie müssen keine versteckten Kosten fürchten. WEPRO ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den gesamten Ablauf in Berlin und Brandenburg!
Sie sind 70 Jahre oder älter? Dann nutzen Sie das Kapital, das in Ihrer Immobilie steckt und regeln Sie die Zukunft. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
Der Wert Ihrer Immobilie wird zuerst von uns und im zweiten Schritt von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Kosten dafür übernimmt die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG.
Sowohl die Leibrente als auch das lebenslange Wohnrecht werden notariell abgesichert und sind grundbuchgesichert – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Damit bietet Ihnen die Immobilienrente größtmögliche Sicherheit.
Auf Ihrer Immobilie lasten noch Restschulden? Dann wählen Sie einen Einmalbetrag oder eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Leibrente. Sie brauchen gerade keine hohe Summe, wünschen sich aber fortlaufend mehr Einnahmen? Dann freuen Sie sich über eine regelmäßige monatliche Leibrentenzahlung.
Bei Umzug in ein Pflegeheim können Sie Ihr altes Zuhause vermieten. Die Einnahmen daraus erhöhen noch einmal Ihre monatlichen Einnahmen. Auf Wunsch können Sie Ihre Immobilie auch vermieten lassen oder das Wohnrecht gegen eine Einmalzahlung an den Käufer abtreten.
Die Kosten dafür übernimmt der Käufer Ihrer Immobilie, also die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG. Von dieser Pflicht sind Sie nach Vertragsabschluss befreit.
Sollten Sie innerhalb einer vereinbarten Mindestfrist von fünf – auf Wunsch auch zehn Jahren – versterben, erhalten Ihre Erben einen finanziellen Ausgleich.
Der volle Immobilienwert fließt in die Berechnung ein.
Ihr Vertragspartner verpflichtet sich vertraglich, Eigentümer der Immobilie zu bleiben, solange Sie leben. Damit wissen Sie immer, wer Ihr Partner ist.
Sie haben viel Zeit, Mühe und Geld in Ihre Immobilie investiert. Keine Frage, dass ein teurer Umzug für Sie jetzt nicht in Frage kommt. Doch auch in Ihrem gemütlichen Zuhause werden Sie Wünsche haben, die finanziert werden müssen.
Die Immobilienrente hilft Ihnen beispielsweise:
Sie vereinbaren telefonisch unter
033708 444 370 oder per E-Mail an
info@wepro.berlin ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Nach Auswertung eines kurzen Fragebogens erläutern wir Ihnen unsere vorläufige Berechnung der Immobilienrente und unser
individuelles Angebot.
Bei Interesse an unserem individuellen Angebot wird zur genauen Ermittlung des Immobilienwerts ein Wertgutachten durch ein
von uns beauftragtes, externes und unabhängiges Sachverständigenunternehmen erstellt. Dieses Wertgutachten ist die Grundlage, um abschließend die
Höhe der Leibrente zu berechnen.
Das abschließende Vertragsangebot mit der berechneten Immobilienrente auf Basis des Wertgutachtens besprechen wir mit Ihnen persönlich. Wenn Sie mit dem
Vertrag einverstanden sind, vereinbaren wir einen
gemeinsamen Termin beim Notar und leiten alles Weitere in die Wege.
Der
Notar erstellt die Urkunde zum Immobilienverkauf, die wir bei ihm gemeinsam unterschreiben. Er veranlasst beim Amtsgericht die Eintragungen zum
lebenslangen Wohnrecht und zur Rentenzahlung in das Grundbuch. Mit Eintragung erhalten Sie Ihre erste Zahlung mit oder ohne Einmalbetrag.
Die Immobilienrente kommt für Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren in Frage, die sich für eine Zusatzrente interessieren. Um ein möglichst finanziell sorgenfreies Leben bis ins hohe Alter zu führen, sind häufig finanzielle Mittel notwendig, über die nicht jeder Rentner in ausreichendem Maße verfügt.
Hohe Kosten für Gesundheit und Pflege, für die Lebenshaltung, den gewohnten Lebensstandard, aber auch die Instandhaltung der Immobilie können dann zu einer Belastung werden. Wer in dieser Situation über ein Eigenheim verfügt und bereits das 70. Lebensjahr überschritten hat, für den bietet das Konzept Immobilienrente eine Möglichkeit, finanzielle Absicherung zu schaffen, ohne das eigene Haus oder die eigene Wohnung aufgeben zu müssen. Die angesparte Altersvorsorge wird für die Altersfinanzierung genutzt.
Die Senioren erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und bleiben in ihrem vertrauten sozialen Umfeld wohnen. Das Angebot gilt für Einzelpersonen und für Paare gleichermaßen.
Geeignet für eine Immobilienrente sind Ein- und Mehrfamilienhäuser ebenso wie Eigentumswohnungen. Grundsätzlich können alle Arten von Immobilien verrentet werden, auch Objekte mit Gewerbeanteil oder gewerblicher Prägung. Restschulden zwischen 20% und 50% des Verkehrswertes der Immobilie sind in Abhängigkeit vom Alter der Senioren dabei kein Problem. Den Verkehrswert von Häusern und Wohnungen, der die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Immobilienrente bildet, ermittelt ein externer, unabhängiger Gutachter. Er überprüft den Zustand der Immobilie, ermittelt die Lage und bezieht alle weiteren relevanten Faktoren in seine Berechnungen mit ein. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches und unverbindliches Angebot.
Das Konzept der Immobilienrente eröffnet Menschen ab 70 Jahren die Möglichkeit, ihr in Haus oder Wohnung gebundenes Vermögen zu nutzen und in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. Die Immobilienrente bietet dabei ein absolut sicheres Modell der Finanzierung des Alters.
Basis ist ein notarieller Kaufvertrag, mit dem das Eigentum der Immobilie auf die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG übergeht. Im Gegenzug erhalten die Senioren eine in Abhängigkeit zum Verkehrswert der Immobilie individuell zu bestimmende Rentenzahlung sowie das Wohnrecht in den eigenen vier Wänden auf Lebenszeit. Eine Absicherung dieser Leistungen erfolgt über eine Eintragung im Grundbuch an erster Rangstelle. Auch Einmalzahlungen anstatt der Rentenzahlung oder eine Kombination aus beidem sind möglich.
Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet grundsätzlich die lebenslange Immobilienrente an: Sie wird monatlich gezahlt und beruht auf dem Verkehrswert der Immobilie. Es ist aber auch eine Einmalzahlung möglich oder eine Kombination aus beidem – zum Beispiel zur Ablösung von Restschulden. Die Immobilienrente ist also ein echtes Immobilienprodukt auf Basis eines Kaufvertrages mit lebenslanger Ratenrentenzahlung und lebenslangem mietfreien Wohnrecht.
In diesem Fall können Sie die Immobilie vermieten oder sie wird in die Vermietung übernommen. Die Mieten aus der Untervermietung stehen dann Ihnen zu. Bei Vermietung durch die Deutsche Leibrenten AG entstehen nur Verwaltungsgebühren. Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit kann das Wohnrecht aber auch gegen eine Einmalzahlung zum Rückkauf angeboten werden.
Zunächst einmal vorweg: Keiner Ihrer Verträge mit Versicherungsgesellschaften oder Banken ist so sicher wie der Vertrag mit uns, denn wir sichern Ihre Rechte über das Grundbuch ab.
Sollten wir, also der Käufer Ihrer Immobilie, tatsächlich Konkurs anmelden, verändert sich für Sie grundsätzlich nichts: Sowohl Ihr Wohnrecht als auch Ihr Recht auf lebenslange Rentenzahlung haben als grundbuchgesicherte Forderungen weiterhin Bestand.
Der Fortbestand des Wohnrechts garantiert, dass Sie Ihre gewohnte Umgebung auch bei einem Konkurs nicht verlassen müssen. Ein Umzug ist damit ausgeschlossen. Trotz des Konkurses bleibt beim Wohnrecht also alles beim Alten.
Anders sieht es dagegen bei der Rentenzahlung aus. Als Folge des Konkurses entfällt die Zahlung zunächst. Da jedoch auch dieses Recht grundbuchgesichert ist, können Sie es mithilfe des zuständigen Gerichts durchsetzen. Über die im Grundbuch eingetragene Reallast wird das Gericht dann die Zwangsversteigerung der Immobilie durchführen. Zugleich rechnet das Gericht Ihren monatlichen Rentenanspruch nach finanzmathematischen Methoden in eine äquivalente Einmalzahlung um und stellt den Betrag im Rahmen der Zwangsversteigerung als Forderung fest.
Beim Versteigerungstermin wird die Immobilie dem neuen Eigentümer gegen Zahlung des Ersteigerungspreises dann zugesprochen. Von diesem Preis wird zunächst der Einmalbetrag, der Ihnen zusteht, befriedigt und an Sie ausgezahlt. Nur der Restbetrag steht dem Insolvenzverwalter zu. Beruhigend zu wissen: Niemand kann neuer Eigentümer der Immobilie werden, ohne dass Sie vorher ausgezahlt wurden.
Findet sich im Rahmen der Versteigerung kein Käufer oder ist keiner bereit, mindestens den Gegenwert Ihres Anspruchs zu zahlen, können Sie die Immobilie auch selbst ersteigern, indem sie genau den Gegenwert bieten und den Zuschlag erhalten. Dann gehört die Immobilie wieder Ihnen. Die bezogenen Rentenzahlungen bleiben Ihnen ebenfalls erhalten.
Fazit: Dank grundbuchlicher Absicherung steht Ihnen das Wohnrecht im Fall eines Konkurses unmittelbar zu. Das Recht auf lebenslange Rentenzahlung besteht zwar ebenfalls fort, richtet sich wegen des Konkurses aber gegen den neuen Eigentümer der Immobilie. Sobald der im Rahmen einer Zwangsversteigerung gefunden ist, werden sie bevorrechtigt ausgezahlt. Findet sich kein neuer Eigentümer, können Sie die Immobilie selbst ersteigern, ohne finanziell belastet zu werden. Da der Wert der Immobilie höher ist als der Anspruch auf zukünftige Renten, ist eine Erfüllung des Vertrages immer sicher.
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot kann jederzeit individuell erstellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine Einzelperson oder ein Paar, verheiratet oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebend, die Immobilien-Leibrente beantragt. Ein Beratungsgespräch führen die Mitarbeiter der Deutsche Leibrenten AG gerne kostenlos vor Ort durch. Wir benötigen dazu von Ihnen nur den ausgefüllten Fragebogen zugesandt.
Entscheidende Kriterien sind im Normalfall:
Die Berechnung der Immobilienrente basiert auf den aktuellen Generationen-Sterbetafeln des
Statistischen Bundesamtes. Diese sind jedermann zugänglich und einfach nachvollziehbar.
Die Leibrentenzahlung wird für mindestens fünf Jahre garantiert, unabhängig vom Erleben des Berechtigten. Hierdurch können Erben, aber auch andere, mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden. Auf Wunsch verlängern wir diese Garantiezeit auch auf 10 Jahre. Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des Berechtigten unter.
Die Rentenzahlung wird durch eine Reallast an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert.
Zusätzlich erfolgt die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts ebenfalls an erster Stelle des
Grundbuches. Damit ist die Immobilien-Rente das sicherste und beste Modell der
Altersfinanzierung.
Die Rentenzahlung ist von der Herkunft des Anspruchs ein Immobilienkaufpreis. Immobilien sind nicht Teil des Warenkorbes für Verbraucherpreise, der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegt. Deshalb ist seine Anwendung auf Mieten sogar verboten. Eine Indexierung an die Verbraucherpreise erfolgt daher nicht – auch um die Leibrente möglichst transparent zu halten.
Insgesamt würde eine Indexierung weitere Anpassungen nötig machen – so müssten beispielsweise die Mietwertentwicklung oder Marktschwankungen für Hauspreise ebenfalls berücksichtigt werden. Das hätte in der Summe eher negative Auswirkungen auf die Höhe der Rentenzahlungen. Sie würden zudem schwer nachvollziehbar.
Insgesamt ist die Leibrente als eine lebenslange Ratenkaufpreiszahlung zu sehen. Bei Geschäften dieser Art wird der Wert des gekauften Gutes oder die Kredithöhe im Nachhinein nicht erhöht (Nominalvertrag), die Rate also ebenfalls nicht. Bei der Leibrente ist es genauso.
Bei der Leibrente ist nur der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Rentenzahlung sind „steuerpflichtiges Einkommen“. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter, so liegt der Wert bei 85-Jährigen nur noch bei 5 Prozent. Bei einem 85-jährigen sind also in jedem Fall 95 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei.
Wie hoch eine etwaige Steuerlast konkret ausfällt, hängt zudem von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Hierbei spielen die Höhe der anderen steuerpflichtigen Einkünfte, der tatsächliche gesetzliche Grundfreibetrag, der gesetzliche Steuertarif sowie die Veranlagungsart eine entscheidende Rolle. Allein aus dem steuerpflichtigen Ertragsanteil der Rentenzahlung ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte entsteht aufgrund der gesetzlichen Freibeträge in der Regel keine Steuerlast.
Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft kann ausgeschlossen werden, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden vollen Jahren selbst bewohnt wurde – oder in der Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf. Das lebenslange Wohnrecht spielt steuerlich keine Rolle.
Reparaturen, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung anfallen, übernimmt die Deutsche Leibrenten AG nach Abschluss des Immobilien-Rentenvertrages. Wir wollen, dass Ihr Zuhause zu jedem Zeitpunkt in seinem Wert erhalten bleibt. Um das zu gewährleisten, kommt zweimal pro Jahr ein Techniker unseres Immobiliendienstleisters. Er schaut sich Haus und Garten genau an, dokumentiert mögliche Mängel und organisiert die Instandhaltung. Um kleinere Defekte kümmert sich der Servicetechniker in manchen Fällen auch sofort.
Ein seriöses Wertgutachten für eine Immobilie wird von einem externen, unabhängigen Sachverständigenunternehmen durchgeführt. Um die Immobilienleibrente genau berechnen zu können, überprüft der Gutachter den Zustand der Immobilie genauestens und berücksichtigt sämtliche weiteren relevanten Faktoren wie zum Beispiel die Lage. Für die Wertermittlung können verschiedene Verfahren herangezogen werden (z.B. Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren).
Eine Immobilienrente ist im Gegensatz zur Umkehrhypothek mit einem Verkauf des Eigentums verbunden. Bei Vertragsabschluss geht die Immobilie in das Eigentum des Erwerbers über. Im Gegenzug erhält der Verkäufer eine Leibrente und behält zudem das Wohnrecht. Beides gilt lebenslang.
Mit Immobilienverzehr ist der laufende Verbrauch von gebundenem Immobilienvermögen gemeint, also die „Rente aus Stein“. Grundsätzlich lassen sich hier zwei Modelle unterscheiden: die Immobilien-Leibrente (auch: home reversion), die die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG anbietet, und die Umkehrhypothek (auch: reverse mortgage). Im Gegensatz zur Immobilien-Leibrente, die auf einem Kaufvertrag basiert, ist die Umkehrhypothek an einen Kreditvertrag gebunden. Zins- und Tilgungszahlungen werden bis zum Laufzeitende gestundet. Umkehrhypotheken sind daher zeitlich begrenzt, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist, während die Leibrentenzahlung lebenslang garantiert ist.
Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht das Recht einer Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Reallasten können in monetären Leistungen wie Renten bestehen, aber auch in Sach- oder Dienstleistungen. Die Immobilienrente der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ist eine solche Reallast, die im Grundbuch eingetragen wird.
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